Der Udo und die Angela
von Carsten
Die beiden tun was, damit die Musikindustrie als eine der tragenden Säulen der Kreativwirtschaft weiterhin ihre Gewinne verdoppelt oder verdeifacht. Mit den beiden ist die Schar der Musiker und deren Interessenvertreter ja vollkommen repräsentiert…
Zitat Golem:
Bei einem Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) haben Vertreter der internationalen Musikindustrie zum Handeln gedrängt, um die “Krise im deutschen Musikmarkt” zu bekämpfen. Als geeignete Maßnahme dazu schlägt die Musikindustrie unter anderem vor, bei Urheberrechtsverstößen im Internet den Internetzugang zwangsweise kündigen zu lassen.
Nach lesen des Artikels wird einem auch klar warum der Udo da mit macht. seine frühen Werke verlieren wohl demnächst den Schutz (Nach 50 Jahren in Deutschland). Da fragt man sich aber, wer will denn den alten Kram von Udo Jürgens hören?
Sehr interessant finde ich:
Internet-Service-Provider sollten verpflichtet werden, den Service-Vertrag mit Kunden zu kündigen, die Inhalte online stellen, die Urheberrechte verletzen.
Gilt das auch für Internetzugänge, wenn jemand z. B. ein P2P-Tool genutzt hat? Oder wenn er, ohne wirklich böse Absicht, ein durch virales Marketing verbreitetes Musikstück auf seiner Seite zum reinhören verbreitet? Dann nehmt den Autofahrern, die ein Strafzettel bekommen haben, bitte auch das Auto weg. Nur um die Verhältnismäßigkeit beizubehalten.
Ich finde den verzweifelten Kampf der Musikindustrie lächerlich. Sie sollten sich einfach mal zusammensetzen und überlegen wie man die Musik wieder attraktiv und erschwinglich anbieten kann. Dann kaufen die Leute auch wieder. Mit Drohungen und erhobenen Zeigefinger rumrennen ermutigt mich nicht. Euch etwa?
Wen die gesammte Wunschliste der IFPI interessiert, hier kann man es nachlesen.
Die Leute kaufen ja, aber halt nicht die Hits, sondern die Kaufkraft verlagert sich in die Nischen des Musikbuisnesses. Das nennt man den “Long-Tail”-Effekt, wer es mal nachlesen möchte.
Nebenbei:
Das Leistungsschutzrecht erlischt 50 Jahre nach Erscheinen des Tonträgers, das Urheberrecht 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Das bedeutet: Udo Jürgens Rechte an seinen Kompositionen und Texten laufen nicht aus, so lange er lebt. Auslaufen werden hingegen die Rechte an den Aufnahmen der entsprechenden Lieder und zwar 50 Jahre nach Erscheinen. Das ärgert je nach Verträgen die Musikverlage oder Jürgens selbst, sofern er die Liedern eingespielt, nicht aber geschrieben hat.